Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Neuerungen im Aufenthaltsrecht

Am 1. März 2020 ist nun das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten. Mit dem neuen Gesetz wird der Arbeitsmarktzugang für Fachkräfte aus Staaten außerhalb der Europäischen Union erweitert. Die Neuerungen im Aufenthaltsrecht haben die Fachkräftesicherung in Deutschland zum Ziel und leisten damit einen Beitrag zu einem nachhaltigen gesellschaftlichen Wohlstand.

Wichtige Neuerungen sind unter anderem der Verzicht auf eine Vorrangprüfung, der Entfall der Engpassbetrachtung einzelner Berufsgruppen, die Einführung eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens sowie die Schaffung der Möglichkeit zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung. Die erleichterte und beschleunigte Einwanderung von Fachkräften soll Deutschland zu einem attraktiven Wirtschaftsstandort machen und wird zu einem nachhaltigen gesellschaftlichen Wohlstand beitragen.


Das Portal der Bundesregierung: "Make it in Germany"

Das mehrsprachige Portal der Bundesregierung – Make it in Germany – bietet umfangreiche Informationen für Fachkräfte aus Drittstatten.

Der folgende Link auf Englisch listet die Neuerungen für Fachkräfte in einem Blick auf. Es werden Fragen, wie „Wer gilt als Fachkraft?“, „Welche Aufenthaltsmöglichkeiten in Deutschland bestehen für Fachkräfte aus dem Ausland?“, „Was ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren?“ und „Was muss eine Fachkraft vorbereiten, um in Deutschland arbeiten zu können?“ beantwortet:

https://www.make-it-in-germany.com/en/visa/skilled-immigration-act/

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Gesteuerte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten

Warum ein Fachkräfte­einwanderungs­gesetz

Gesteuerte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten

Nicht nur der globale Wettbewerb, sondern auch der zunehmend spürbare demografische Wandel und die rapide voranschreitende Digitalisierung stellen die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Deutschland vor neue Herausforderungen. Bereits jetzt herrscht in Deutschland eine Fachkräfteknappheit in Bezug auf bestimmte Qualifikationen, Regionen und Branchen, was somit die deutsche Wirtschaft und die Stabilität unserer sozialen Sicherungssysteme gefährden könnte.

Ziel des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ist es, die Einwanderung von Fachkräften mit qualifizierter Berufsausbildung aus Drittstaaten zu erleichtern und damit den großen Personalbedarf an Fachkräften zu sichern. Die Bestimmungen für Fachkräfte mit Hochschulabschluss bleiben weiterhin bestehen.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird am 01.03.2020 in Kraft treten. Ein Gesetzesentwurf wurde bereits am 07.06.2019 verabschiedet.


Fachkräfteindex in Deutschland nach Berufsfeldern im Mai 2019:


Welche wesentlichen Neuerungen bringt das Fachkräfte­einwanderungs­gesetz

  • Zum Fachkräftebegriff zählen künftig Hochschulabsolventen und Beschäftigte mit qualifizierter Berufsausbildung. Voraussetzung ist für beide Gruppen, dass eine Anerkennung ihrer Qualifikation vorliegt. IT-Spezialisten können unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne formalen Abschluss Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.
  • Bei anerkannter Qualifikation und Vorlage eines Arbeitsvertrags wird auf eine Vorrangprüfung verzichtet.
  • Bei qualifizierter Berufsausbildung entfällt die Begrenzung auf Mangelberufe.
  • Auch für Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung soll es möglich sein entsprechend der bestehenden Regelung für Hochschulabsolventen für eine befristete Zeit zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen (Voraussetzung: deutsche Sprachkenntnisse und Lebensunterhaltssicherung).
  • Die Möglichkeiten zum Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen im Inland in Deutschland sollen mit dem Ziel der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen, Verfahrensvereinfachungen durch eine Bündelung der Zuständigkeiten bei zentralen Ausländerbehörden und beschleunigte Verfahren für Fachkräfte, verbessert werden.

Welche Bedeutung hat das Fachkräfte­einwanderungs­gesetz für chinesische Fachkräfte

In den vergangenen Jahrzehnten hat Deutschland einen sehr guten Eindruck in China hinterlassen. Vor allem der robuste deutsche Arbeitsmarkt zieht viele chinesische Arbeitskräfte an. Bereits jetzt sei Deutschland das mit Abstand beliebteste Land bei chinesischem Pflegepersonal. Neben guter Bezahlung und niedrigen Lebenshaltungskosten in Deutschland würden die jungen Pflegekräfte außerdem weiter geschult werden. Das bisher langwierige Antragsverfahren hatte allerdings für chinesische Fachkräfte oftmals eine abschreckende Wirkung. Dieses Gesetz hat jedoch zum Ziel die Antragsverfahren zu beschleunigen, was für Chinesen einen entscheidenden Stellenwert hat. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird damit mehr qualifizierte und motivierte Fachkräfte aus China ansprechen.

Beantragung einer Niederlassungserlaubnis

Fachkräfte mit einem ausländischen Abschluss können nach vier Jahren eine Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn sie in einem ihrer Qualifikation angemessenen Job arbeiten und mindestens 48 Monate lang in eine Rentenkasse eingezahlt haben. Besitzt die Fachkraft einen deutschen Abschluss besteht unter Umständen die Möglichkeit einer Fristverkürzung.

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