Neuerungen im Aufenthaltsrecht

Am 1. März 2020 ist nun das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten. Mit dem neuen Gesetz wird der Arbeitsmarktzugang für Fachkräfte aus Staaten außerhalb der Europäischen Union erweitert. Die Neuerungen im Aufenthaltsrecht haben die Fachkräftesicherung in Deutschland zum Ziel und leisten damit einen Beitrag zu einem nachhaltigen gesellschaftlichen Wohlstand.

Wichtige Neuerungen sind unter anderem der Verzicht auf eine Vorrangprüfung, der Entfall der Engpassbetrachtung einzelner Berufsgruppen, die Einführung eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens sowie die Schaffung der Möglichkeit zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung. Die erleichterte und beschleunigte Einwanderung von Fachkräften soll Deutschland zu einem attraktiven Wirtschaftsstandort machen und wird zu einem nachhaltigen gesellschaftlichen Wohlstand beitragen.


Das Portal der Bundesregierung: "Make it in Germany"

Das mehrsprachige Portal der Bundesregierung – Make it in Germany – bietet umfangreiche Informationen für Fachkräfte aus Drittstatten.

Der folgende Link auf Englisch listet die Neuerungen für Fachkräfte in einem Blick auf. Es werden Fragen, wie „Wer gilt als Fachkraft?“, „Welche Aufenthaltsmöglichkeiten in Deutschland bestehen für Fachkräfte aus dem Ausland?“, „Was ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren?“ und „Was muss eine Fachkraft vorbereiten, um in Deutschland arbeiten zu können?“ beantwortet:

https://www.make-it-in-germany.com/en/visa/skilled-immigration-act/

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